Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONCEPT Übersetzungen GmbH


1. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens CONCEPT Übersetzungen GmbH (nachfolgend „CONCEPT“ genannt) gelten für Verträge zwischen CONCEPT und seinen Auftraggebern, natürlichen wie juristischen Personen (nachfolgend „Kunde/n“ genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung sowie für zukünftige Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, und zwar auch dann, wenn dabei nicht mehr auf diese AGB Bezug genommen wird.

2. AUFTRAGSERTEILUNG UND -ANNAHME

Aufträge sowie deren Sprach-/Textinhalte und Rahmenbedingungen sind schriftlich per E-Mail, Fax, auf dem Postweg oder persönlich zu erteilen. Ein Auftrag gilt als von CONCEPT angenommen, sobald dem Kunden eine Auftragsbestätigung vorliegt, ein unverbindliches Angebot gilt noch nicht als Annahme. Im Interesse einer möglichst effizienten Zusammenarbeit kann die Auftragserteilung und -annahme ebenfalls (fern)mündlich erfolgen. Dabei trägt der Kunde Sorge für eine präzise und unstrittige Formulierung des Auftrages sowie eine verständliche und leserliche Form der Inhalte. CONCEPT haftet weder für Mängel, die sich aus unklar formulierten Aufträgen bzw. missverständlich oder gar falsch formulierten Inhalten ergeben noch für deren wirtschaftliche Konsequenzen. Die Auftragserteilung umfasst die Angabe von Quell- und Zielsprache, Inhalt, Verwendungszweck sowie gewünschter Lieferfrist und evtl. speziellen Formulierungswünschen. Aufgrund dieser Angaben ordnet CONCEPT dem Auftrag einen Service-Level zu, der Einfluss auf Angebotsbestandteile haben kann. Eine kundenspezifische Vereinbarung der Service-Level kann durch ein Service-Level-Agreement (nachfolgend „SLA“ genannt) innerhalb eines Rahmenvertrages zwischen CONCEPT und dem Kunden vereinbart werden.

3. MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde hat CONCEPT rechtzeitig über speziell gewünschte Formen der Übersetzungsausführung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Datenformat, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, besondere Beeidigung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde CONCEPT einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig CONCEPT zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, Referenzübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Firmenterminologie etc.). Fehlt eine spezielle Firmenterminologie, so wird sie mit dem Kunden vereinbart bzw. von CONCEPT bestmöglich nahegelegt. Liegen keinerlei Anweisungen, Referenzbegriffe oder Unterlagen vor, werden Fachbegriffe in gängige, vertretbare bzw. allgemeinverständliche Ausdrücke übersetzt. Aufträge mit strafbarem oder sittenwidrigem Inhalt können von CONCEPT auch nach Vertragsschluss zurückgewiesen werden. Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von CONCEPT.

4. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG UND VERTRAULICHKEIT

CONCEPT führt die Übersetzung gemäß allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus. Darüber hinaus verpflichtet sich CONCEPT, die Inhalte der Aufträge wortgetreu bzw. sinngemäß, sach- und fachgerecht ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen in die Zielsprache zu übersetzen und dabei stets, nach bestem Wissen und Gewissen auf eine bestmögliche Übersetzungsqualität und Wiedergabe der Intention der Originalinhalte zu achten. CONCEPT behält sich vor, zur Ausführung der Aufträge unabhängige Dritte einzusetzen, sofern dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet wird. Dabei haftet CONCEPT für eine sorgfältige Auswahl des beauftragten Dritten und ist seiner Sorgfaltspflicht bei der Auswahl in jedem Fall nachgekommen, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer bzw. Dolmetscher handelt, der durch eine entsprechende Verbandszugehörigkeit für Übersetzungen in der jeweiligen Sprache qualifiziert oder anderweitig nachweislich ermächtigt oder gerichtlich vereidigt ist oder mit dem CONCEPT bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat. Die Geschäftsbeziehung besteht grundsätzlich ausschließlich zwischen Kunde und CONCEPT, ein Kontakt zwischen dem Kunden und dem von CONCEPT beauftragten Dritten wird ausgeschlossen bzw. bedarf einer vorherigen Einwilligung. Auf Wunsch des Kunden übernimmt CONCEPT gegen ein gesondertes Honorar weitere Verarbeitungen der Inhalte, bspw. Druckvorbereitung oder -bereitstellung, etc. Sämtliche Übersetzungsaufträge werden von CONCEPT und ggf. eingesetzten Dritten streng vertraulich behandelt. CONCEPT verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Auf Wunsch, bei Rahmenverträgen jedoch verpflichtend, werden besondere Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements, nachfolgend „NDA/s“ genannt) geschlossen. Insbesondere die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Kunde und CONNCEPT birgt das Risiko des unbefugten Zugriffs von Dritten, für dessen eventuelle Folgen keine Haftung übernommen wird.

5. LIEFERUNG, MÄNGELBESEITIGUNG UND HAFTUNG

Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden für gewöhnlich per E-Mail. Umfangreiche Übersetzungsprodukte werden, auf CD, sonstigen Datenträgern oder in Papierform per Post oder Kurier geliefert. CONCEPT haftet weder für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung noch für höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände (wie z.B. techn. Störungen oder elektronische Viren), die die Fertigstellung der Leistungen hindern; ein Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Minderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Aufträgen, die einen entsprechenden Umfang wirtschaftlicher Risiken und Konsequenzen bergen, kann dem Kunden ein gesonderter Versicherungsschutz angeboten werden, der Haftungen bis zu einer Schadenshöhe von 1 Mio. € abdeckt. Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (E-Mail- oder sonstige Absendeprotokolle / Post- bzw. Kurierquittungen) abgeschickt wurde. CONCEPT behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Kunden unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel (z.B. fehlende Textpassagen) nicht binnen 5 Werktagen, versteckte Mängel (z.B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation) nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung schriftlich anzeigt. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Kunde CONCEPT keine Liste der anzuwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist CONCEPT eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine Vereinbarung getroffen wurde. CONCEPT haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

6. VERGÜTUNG

Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot aufgeführten oder im Rahmenvertrag vereinbarten Preisen und ist sofort nach Abnahme innerhalb angemessener Abnahmefrist der geleisteten Übersetzung fällig, es sei denn, es sind anders lautende Zahlungsbedingungen vereinbart. CONCEPT hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Kunden abgestimmten Aufwendungen. CONCEPT kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann CONCEPT die Übersetzungslieferung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht gesondert vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche oder die im Rahmenvertrag vereinbarte Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Im Falle von Auslandsgeschäften hat der Kunde sämtliche Geldtransferkosten, die möglicherweise entstehen, zu berücksichtigen und zu tragen. Diese Kosten werden nicht in den von CONCEPT erstellten Rechnungen aufgeführt.

7. URHEBER- / NUTZUNGSRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT

CONCEPT behält sich sein Urheberrecht sowie das Recht vor, von jeder Übersetzung eine Kopie aufzubewahren, die ausschließlich der Auftragsbearbeitung, der Rechnungslegung und der Kommunikation mit dem Kunden dient. Die Übersetzung bleibt bis zu dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung Eigentum von CONCEPT, bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht. Danach versichert CONCEPT, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist sodann auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, sowie zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise; eine Haftung für nachträglich, durch den Kunden oder Dritte veränderte Inhalte der Übersetzung übernimmt CONCEPT jedoch nicht.

8. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND WIRKSAMKEIT

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart, der Sitz von CONCEPT, für alle eventuellen Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal vereinbart. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Weitergehende oder separate Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form, von beiden Parteien unterzeichnet, gültig.

Wuppertal, 01.01.2014